Wie viele Urlaubstage stehen Arbeitnehmern zu? So berechnest Du den Urlaubsanspruch nach dem GVP-Tarifvertrag – einfach erklärt mit Beispielen.
Grundsatz: Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
Das Urlaubsjahr ist immer der Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember.
Bereits genehmigter Urlaub ist verbindlich und kann nicht für geplante Einsätze im Kundenbetrieb genutzt werden.
Wie hoch ist der Urlaubsanspruch nach Betriebszugehörigkeit?
Der Urlaubsanspruch steigt mit der Dauer der ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit:
- 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit: 25 Arbeitstage Urlaub
- 2. und 3. Jahr: 27 Arbeitstage Urlaub
- Ab dem 4. Jahr: 30 Arbeitstage Urlaub
Maßgeblich ist, wie lange das Arbeitsverhältnis ununterbrochen besteht.
Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht (z. B. unbezahlter Urlaub), zählen grundsätzlich nicht mit.
Eltern- und Pflegezeit werden jedoch bis zu 12 Monate je Fall angerechnet.
Teilzeit: Urlaub richtet sich nach den Arbeitstagen pro Woche
Arbeitet ein Arbeitnehmer nicht an fünf Tagen pro Woche, wird der Urlaubsanspruch entsprechend angepasst.
- Weniger Arbeitstage → weniger Urlaubstage
- Mehr Arbeitstage → mehr Urlaubstage
Wichtig: Die tägliche Stundenzahl spielt keine Rolle – entscheidend ist nur, an wie vielen Tagen pro Woche gearbeitet wird.
Unterjähriger Eintritt oder Austritt: So wird der Urlaub berechnet
Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im laufenden Jahr, gilt die 1/12-Regelung:
- Für jeden vollen Monat im Unternehmen entsteht 1/12 des Jahresurlaubs
- Mindestens steht jedoch der gesetzliche Mindesturlaub zu
Urlaub verfällt nicht sofort
Urlaub sollte grundsätzlich bis zum 31. Dezember genommen werden.
Eine Übertragung ist möglich, wenn:
- betriebliche Gründe vorliegen oder
- der Arbeitnehmer krank war
Dann kann der Resturlaub bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden.
Bei Langzeiterkrankung verfällt der Urlaub später.
Urlaubsanspruch berechnen: 3 Beispiele
Beispiel 1: Vollzeit, ganzjährig beschäftigt
Ausgangslage:
- Fünf-Tage-Woche
- Beschäftigung im 2. Jahr der Betriebszugehörigkeit
- Ganzjährig im Unternehmen
Berechnung:
- Jahresurlaubsanspruch: 27 Arbeitstage
Ergebnis: Der Arbeitnehmer hat 27 Urlaubstage im Kalenderjahr.
Konfiguration in CrewBrain:

Beispiel 2: Unterjähriger Eintritt ab 1. April
Ausgangslage:
- Eintritt: 1. April
- Fünf-Tage-Woche
- Urlaubsanspruch im 1. Jahr: 25 Tage
Berechnung:
- Beschäftigungsmonate: April bis Dezember = 9 Monate
- 25 ÷ 12 × 9 = 18,75 Tage
Ergebnis: Der Urlaubsanspruch beträgt 19 Urlaubstage (Aufrundung).
Konfiguration in CrewBrain:

Beispiel 3: Vollzeit, 2. Beschäftigungsjahr, unterjähriger Eintritt
Ausgangslage:
- Beschäftigung im 2. Jahr der Betriebszugehörigkeit
- Urlaubsanspruch bei Vollzeit: 27 Tage
- Eintritt: unterjährig, am 1. Juli
Berechnung:
- 25 ÷ 12 x 6 + 27 ÷ 12 x 6 = 26 Tage
Ergebnis: Der Arbeitnehmer hat 26 Urlaubstage in dem Jahr und 27 Tage ab dem Folgejahr bis zu dem Jahr, in dem sich die Zugehörigkeit zum 4. Mal jährt.
Konfiguration in CrewBrain:

Hinweis: Wenn in CrewBrain mit dem Startwert gearbeitet wird, müssen die Resturlaubstage, die ggf. aus dem Vorjahr bestehen, hinzugerechnet werden.
Urlaub bei Kündigung
Endet das Arbeitsverhältnis, soll der Urlaub während der Kündigungsfrist genommen werden.
Ist das nicht möglich, muss der Urlaub ausbezahlt (abgegolten) werden.
Fazit: Urlaubsanspruch einfach berechnen
Die Berechnung des Urlaubsanspruchs nach dem GVP-Tarifvertrag ist überschaubar:
- Urlaubsjahr = Kalenderjahr
- Urlaub steigt mit der Betriebszugehörigkeit
- Teilzeit = anteilige Berechnung nach Arbeitstagen
- Unterjähriger Eintritt oder Austritt = 1/12 pro vollem Monat
Wer diese Grundregeln kennt, kann den Urlaubsanspruch schnell und korrekt ermitteln.
Quelle: Alle Informationen stammen aus dem „Tarifverträge Zeitarbeit DGB/GVP“
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