Sicherheitsunterweisungen in der Veranstaltungsbranche – Pflicht, Verantwortung und gelebte Praxis

In der Veranstaltungsbranche gleicht kaum ein Tag dem anderen. Bühnen werden aufgebaut, Licht- und Tontechnik installiert, Traversen montiert, schwere Lasten bewegt und komplexe elektrische Anlagen in Betrieb genommen. Diese Vielfalt an Tätigkeiten macht die Branche spannend – und birgt gleichzeitig ein hohes Unfallpotenzial. Um Gefahren zu minimieren und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, sind regelmäßige Sicherheitsunterweisungen unerlässlich.

Rechtliche Grundlagen

In Deutschland ist die Pflicht zur Unterweisung klar geregelt. Zentral ist hier § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Ergänzend regelt die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ in § 4, dass Unterweisungen mindestens einmal jährlich – und bei Bedarf, etwa nach Unfällen oder bei Änderungen der Arbeitsabläufe – zu erfolgen haben. Weitere Vorgaben ergeben sich aus speziellen Vorschriften wie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) oder der DGUV Vorschrift 17/18 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“.

Auch international existieren vergleichbare Regelungen, die je nach Land unterschiedliche Schwerpunkte setzen:

  • EU: Die EU-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, Regelungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu erlassen, einschließlich der Pflicht zu regelmäßigen Unterweisungen. Diese Richtlinie ist die Basis vieler nationaler Gesetze, auch in Deutschland.
  • Vereinigtes Königreich: Das Health and Safety at Work etc. Act 1974 sowie die Vorschriften der Health and Safety Executive (HSE) verlangen, dass Arbeitnehmer vor Aufnahme einer Tätigkeit und bei Veränderungen im Arbeitsumfeld geschult werden. Bei Großevents, etwa Festivals, werden oft spezielle „Event Safety Briefings“ vorgeschrieben.
  • USA: Die Occupational Safety and Health Administration (OSHA) schreibt in 29 CFR 1910.9 und weiteren Standards vor, dass Arbeitgeber Schulungen in verständlicher Sprache anbieten müssen. In der Eventtechnik werden z. B. für Rigging-Arbeiten nach OSHA 1926 Subpart R spezielle Sicherheitseinweisungen verlangt.
  • Australien: Die Work Health and Safety (WHS) Acts und zugehörige Codes of Practice fordern, dass Beschäftigte regelmäßig unterwiesen und ihre Kenntnisse überprüft werden. Besonders in der Live-Entertainment-Branche gibt es Leitfäden für Bühnenbau, Pyrotechnik und temporäre Strukturen.

Diese internationalen Beispiele zeigen, dass Sicherheitsunterweisungen nicht nur eine deutsche Besonderheit sind, sondern weltweit als zentrales Instrument des Arbeitsschutzes gelten.

Voraussetzungen für eine wirksame Unterweisung

Eine Sicherheitsunterweisung darf nicht nur als formale Pflicht verstanden werden. Sie muss:

  • zielgruppenorientiert sein – also Inhalte und Sprache an die Qualifikation und Erfahrung der Beschäftigten anpassen
  • praxisnah gestaltet werden, damit Mitarbeitende Gefahren erkennen und im Arbeitsalltag vermeiden können
  • dokumentiert werden, um im Ernstfall den Nachweis zu erbringen.

Besonders in der Veranstaltungsbranche ist es wichtig, dass Unterweisungen nicht nur einmal im Jahr „abgehakt“ werden, sondern auch situativ erfolgen, z. B. vor Beginn neuer Produktionen oder bei Einführung neuer Arbeitsmittel.

Warum Unterweisungen hier besonders wichtig sind

Im Gegensatz zu vielen anderen Branchen ist das Arbeitsumfeld bei Veranstaltungen ständig im Wandel:

  • Neue Locations mit jeweils eigenen Gefährdungen
  • Unterschiedliche Teams und wechselnde Dienstleister
  • Arbeiten unter Zeitdruck, oft in der Nacht oder im Freien
  • Einsatz von Spezialtechnik, die nicht täglich genutzt wird

Diese Dynamik erhöht das Risiko für Unfälle – vom Stolpern über Kabel bis hin zu schweren Verletzungen durch herabfallende Lasten. Sicherheitsunterweisungen sorgen dafür, dass alle Beteiligten die relevanten Gefahren kennen und wissen, wie sie sich schützen können. Sie schaffen ein gemeinsames Sicherheitsverständnis, auch wenn sich Teams oft erst am Einsatztag kennenlernen.

Fazit

Sicherheitsunterweisungen sind in der Veranstaltungsbranche mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie sind ein zentraler Baustein für unfallfreie Produktionen. Sie helfen, Risiken zu erkennen, richtig zu reagieren und sorgen dafür, dass alle am selben Strang ziehen, wenn es um Sicherheit geht. Wer sie gewissenhaft durchführt, schützt nicht nur seine Mitarbeitenden, sondern auch den Erfolg der Veranstaltung.

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