Einheitliches DGB/GVP-Tarifwerk ab 01.01.2026: alle wichtigen Änderungen in der Zeitarbeit

Ab 01.01.2026 gilt ein einheitliches DGB/GVP-Tarifwerk in der Zeitarbeit. Erfahren Sie, welche Änderungen bei Tarifverträgen, Arbeitszeit und Entgelt auf Unternehmen und Beschäftigte zukommen.

Einheitliches Tarifwerk in der Zeitarbeit ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 tritt in der deutschen Zeitarbeitsbranche ein einheitliches Tarifwerk zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und dem Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) in Kraft. Das neue DGB/GVP-Tarifwerk ersetzt die bisherigen Tarifverträge von BAP und iGZ und gilt künftig als einheitliche tarifliche Grundlage für die gesamte Branche.

Ziel der Neuregelung ist es, Transparenz, Rechtssicherheit und einheitliche Arbeitsbedingungen für Zeitarbeitsunternehmen und Beschäftigte zu schaffen.

Hintergrund: Warum ein neues DGB/GVP-Tarifwerk?

Bislang existierten in der Zeitarbeit zwei parallel gültige Tarifwerke:

  • DGB-Tarifverträge mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP)
  • DGB-Tarifverträge mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ)

Durch den Zusammenschluss von BAP und iGZ zum Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) wurde ein gemeinsames Tarifwerk möglich. Ab 2026 gelten damit bundesweit einheitliche tarifliche Regelungen für die Zeitarbeit.

Inhalte des neuen DGB/GVP-Tarifwerks

Das neue Tarifwerk umfasst mehrere zentrale Tarifverträge, darunter:

  • Manteltarifvertrag
  • Entgelttarifvertrag
  • Entgeltrahmentarifvertrag

Diese regeln einheitlich die Arbeitsbedingungen, Vergütung und Arbeitszeitmodelle für Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer.

Einheitliche Regelungen zu Arbeitszeit und Arbeitszeitkonten

Ein wesentlicher Bestandteil des neuen Tarifwerks ist die Vereinheitlichung der Arbeitszeitregelungen. Dazu zählen:

  • klare Vorgaben zu Arbeitszeitkonten
  • einheitliche Regelungen zu Wegezeiten
  • die Einführung bzw. Konkretisierung der verstetigten monatlichen Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung
  • Anpassung und Vereinfachung bisher unterschiedlicher Arbeitszeitmodelle

Diese Vereinheitlichung reduziert tarifliche Unterschiede und erleichtert die praktische Umsetzung im Tagesgeschäft.

Entgelt und Tariferhöhungen in der Zeitarbeit

Mit dem neuen DGB/GVP-Tarifwerk wurden auch mehrstufige Entgelterhöhungen vereinbart. Diese sehen vor:

  • +2,99 % ab dem 01.01.2026
  • +2,5 % ab dem 01.09.2026
  • +3,5 % ab dem 01.04.2027

Damit erhalten Beschäftigte in der Zeitarbeit eine planbare und transparente Lohnentwicklung bis 2027.

Vorteile des einheitlichen Tarifwerks für Unternehmen und Beschäftigte

Das neue DGB/GVP-Tarifwerk bietet mehrere Vorteile:

  • Rechtssicherheit und Klarheit für Zeitarbeitsunternehmen
  • Einheitliche Arbeitsbedingungen für Beschäftigte
  • bessere Vergleichbarkeit von Entgelt und Arbeitszeit
  • geringerer administrativer Aufwand durch den Wegfall paralleler Tarifwerke

Fazit: Neues Tarifwerk schafft klare Standards in der Zeitarbeit

Mit dem einheitlichen DGB/GVP-Tarifwerk ab 01.01.2026 wird ein wichtiger Schritt zur Vereinheitlichung der Zeitarbeit vollzogen. Einheitliche Regelungen zu Arbeitszeit, Entgelt und Tarifstruktur sorgen für Transparenz und Stabilität in der Branche. Unternehmen und Beschäftigte sollten sich frühzeitig mit den neuen tariflichen Vorgaben auseinandersetzen, um optimal vorbereitet zu sein.

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