Endlich Urlaub! Die Flüge sind gebucht, die Koffer stehen bereit – und im Kopf hörst du schon das beruhigende Rauschen der Wellen. Doch bevor du gedanklich komplett im Liegestuhl versinkst, solltest du ein paar wichtige Regeln kennen. Denn so entspannt wie der Urlaub selbst sein soll, so klar sind auch deine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer – und die können manchmal überraschend sein.
Wie viel Urlaub steht mir eigentlich zu?
Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch in Deutschland beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche – das entspricht 20 Arbeitstagen bei einer regulären 5-Tage-Woche. Das ist das absolute Minimum. Viele Tarifverträge und Arbeitsverträge gewähren jedoch deutlich mehr. Auch Teilzeitkräfte oder Menschen mit besonderen Schutzrechten – wie Jugendliche oder schwerbehinderte Arbeitnehmer – haben oft individuelle Regelungen. Hier lohnt sich ein Blick in den eigenen Vertrag.
Einfach ab in den Urlaub? Ganz so einfach ist es nicht.
Urlaub darfst du nur nehmen, wenn er genehmigt wurde. Auch wenn du schon alles gebucht hast: Ohne offizielle Freigabe durch den Arbeitgeber riskierst du im schlimmsten Fall eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung. Eine Urlaubsanfrage kann formlos gestellt werden – viele Unternehmen nutzen dafür digitale Tools oder Formulare. Dein Chef darf den Urlaub allerdings nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe oder soziale Aspekte – etwa schulpflichtige Kinder anderer Kollegen – dagegensprechen. Wer frühzeitig plant, sichert sich also nicht nur die besten Reiseangebote, sondern auch bessere Chancen auf freie Tage.
In CrewBrain kannst du deinen Urlaub direkt ĂĽber unsere App bei deinem Arbeitgeber beantragen. Dieser kann den Urlaub dann entsprechend freigeben. Auch die Anzahl zur VerfĂĽgung stehender Urlaubstage hast du in CrewBrain immer im Blick.
Einmal genehmigt – immer genehmigt?
Grundsätzlich: Ja. Wurde dein Urlaub erst einmal bewilligt, kann er nicht einfach einseitig zurückgenommen werden – weder vom Arbeitgeber noch von dir selbst. Ein Rücktritt vom Urlaub ist nur im beiderseitigen Einvernehmen möglich. Eine nachträgliche Änderung durch den Chef ist nur in echten Notfällen denkbar – etwa wenn sonst der ganze Betrieb zusammenbricht. Und selbst dann wäre in der Regel eine Abgeltung oder Ausgleichslösung notwendig.
Muss ich im Urlaub erreichbar sein?
Ganz klar: Nein. Während des Urlaubs bist du vollständig von deiner Arbeitspflicht entbunden – und das schließt auch E-Mails und Anrufe aus. Du bist also nicht verpflichtet, das Firmentelefon zu beantworten oder auf Mails zu reagieren. Wer dennoch freiwillig erreichbar ist, sollte sich bewusst sein, dass das keine rechtliche Pflicht ist – und man damit selbst zur Verwässerung der eigenen Erholung beiträgt.
Eine Ausnahme kann jedoch sein, dass du in der letzte Urlaubswoche den Schichtplan prĂĽfen solltest. Wenn dein Arbeitgeber dir online oder auf anderen Wegen mitteilt, wann und wo du am Montag nach dem Urlaub eingesetzt wirst, musst du diese Information auch am ersten Arbeitstag direkt beachten und somit vorher einsehen.
Mit CrewBrain hast du deine nächsten Einsätze immer im Blick. Direkt auf dem Dashboard der App siehst du, bei welcher Veranstaltung und an welchem Ort du als Nächstes arbeitest.
Krank im Urlaub? Kein Grund zur Sorge.
Wenn du im Urlaub krank wirst, ist das ärgerlich – aber rechtlich geregelt: Urlaubstage, an denen du krankgeschrieben bist, werden nicht angerechnet. Voraussetzung ist allerdings, dass du dir sofort ein ärztliches Attest besorgst und dieses beim Arbeitgeber einreichst. Die Urlaubstage gelten dann als Krankheitstage und können später nachgeholt werden. Das gilt übrigens auch bei längerer Erkrankung – der Urlaubsanspruch bleibt bis zu 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres bestehen.
Nebenjob auf Mallorca? Lieber nicht.
Im Urlaub einfach bei einem Bekannten mitarbeiten oder auf einer Baustelle im Ausland aushelfen? Das ist nicht erlaubt – zumindest nicht, wenn dafür eine Bezahlung erfolgt. Das Bundesurlaubsgesetz verbietet ausdrücklich, während des Urlaubs einer dem „Erholungszweck widersprechenden Erwerbstätigkeit“ nachzugehen. Was aber erlaubt ist: Ehrenamtliche Tätigkeiten oder freiwillige Arbeiten im familiären Umfeld – solange die Erholung nicht leidet.
Und was passiert bei Flugchaos oder Verspätung?
Wenn du wegen eines gestrichenen Rückflugs oder eines Bahnstreiks nicht pünktlich zur Arbeit erscheinst, kann das für dich unangenehme Folgen haben. Grundsätzlich gilt: Du bist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig zurückzukehren. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, Verspätungen als entschuldigt zu akzeptieren – es sei denn, du kannst nachweisen, dass du alles Zumutbare unternommen hast. Ein Tipp: Plane immer einen kleinen Zeitpuffer bei deiner Rückreise ein.
Resturlaub und Jobwechsel – nicht vergessen!
Resturlaub verfällt in der Regel zum 31. Dezember, kann aber bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden – sofern dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen. Wer längere Zeit krank war, hat sogar bis zu 15 Monate Zeit. Und beim Jobwechsel? Da solltest du dir eine Bescheinigung über bereits gewährten oder noch offenen Urlaub ausstellen lassen. Der neue Arbeitgeber muss sonst keinen weiteren Urlaub gewähren, wenn du diesen im alten Betrieb schon verbraucht hast.
🎉 Fazit: Urlaub ist dein gutes Recht – und deine Erholung Pflicht!
Urlaub ist mehr als nur Freizeit – er ist gesetzlich verankertes Erholungsrecht. Damit du ihn auch wirklich genießen kannst, solltest du ihn rechtzeitig planen, genehmigen lassen und deine Rechte kennen. Gleichzeitig gilt: Keine Erreichbarkeit, keine Nebentätigkeit – und bei Krankheit unbedingt ein Attest vorlegen. Nur so wird aus deiner wohlverdienten Auszeit auch ein echtes Erholungserlebnis. Also: Laptop zu, Handy aus, Sonnencreme drauf – und den Urlaub genießen, wie es sich gehört!
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